Ein Einbruch ist traumatisch. Damit Sie Ihren Versicherungsanspruch nicht gefährden, müssen Sie bestimmte Schritte in der richtigen Reihenfolge erledigen.
Rufen Sie sofort die Polizei (110). Betreten Sie das Gebäude nicht alleine, wenn der Einbrecher möglicherweise noch im Haus ist.
Räumen Sie die Wohnung NICHT auf, bevor die Polizei die Spuren gesichert hat. Verändern Sie keine Einbruchspuren an Türen und Fenstern.
Melden Sie den Schaden Ihrer Hausratversicherung so schnell wie möglich. Gesetzlich haben Sie 1 Woche Zeit, aber sofortige Meldung ist besser.
Sichern Sie das Gebäude provisorisch (z.B. defekte Tür). Kosten für notwendige Notmaßnahmen übernimmt die Versicherung in der Regel.
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