Die Maklervollmacht ist die rechtliche Grundlage unserer Zusammenarbeit. Wir erklären verständlich, was sie bedeutet, was wir damit dürfen – und was nicht.
Eine Maklervollmacht ist ein schriftliches Dokument, mit dem Sie uns – Tarifretter.com – bevollmächtigen, Sie gegenüber Versicherungsgesellschaften vertreten zu dürfen. Sie ist die rechtliche Grundlage, damit wir in Ihrem Auftrag und ausschließlich in Ihrem Interesse handeln können.
Ohne eine solche Vollmacht können wir für Sie nichts tun: Keine Vertragsauskunft einholen, keine Änderung beantragen, keine Kündigung aussprechen – die Versicherer würden uns schlichtweg keine Auskunft erteilen. Die Vollmacht schafft also erst die Voraussetzung für unsere volle Handlungsfähigkeit in Ihrem Sinne.
Die Maklervollmacht gilt ausschließlich gegenüber den Versicherungsgesellschaften – sie regelt, dass wir dort als Ihre Vertretung auftreten dürfen. Das Innenverhältnis zwischen Ihnen und Tarifretter.com wird hingegen durch den separaten Maklervertrag geregelt.
Eine Maklervollmacht kann von Makler zu Makler inhaltlich unterschiedlich sein. Lesen Sie daher stets alles sorgfältig durch, bevor Sie unterschreiben. Folgende Punkte sind in der Regel enthalten:
Lesen Sie die Vollmacht vollständig durch und stellen Sie Fragen, wenn etwas unklar ist. Eine seriöse Maklervollmacht schränkt die Rechte des Maklers klar ein und schützt Sie vor unkontrollierten Eingriffen in Ihre Verträge.
Beide Begriffe werden oft verwechselt – sie haben aber unterschiedliche Funktionen:
| Aspekt | Maklervollmacht | Maklervertrag |
|---|---|---|
| Funktion | Außenverhältnis – Legitimation gegenüber Versicherern | Innenverhältnis – Rechte & Pflichten zwischen Ihnen und uns |
| Inhalt | Was der Makler beim Versicherer tun darf | Welche Leistungen der Makler für Sie erbringt |
| Kündigung | Jederzeit, ohne Frist widerrufbar | Mit vereinbarter Frist (meist 1–3 Monate) |
| Schriftform | Empfohlen (für Legitimation nötig) | Empfohlen (nicht gesetzlich zwingend) |
Durch die Erteilung der Maklervollmacht an Tarifretter.com profitieren Sie von einer ganzen Reihe praktischer Vorteile:
Egal ob KFZ, Hausrat oder Krankenversicherung – Sie wenden sich immer nur an uns. Wir klären alle Angelegenheiten direkt mit den Versicherern.
Wenn Fristen eingehalten werden müssen – etwa bei einem Schadenfall oder einer Beitragserhöhung – können wir sofort reagieren, ohne auf Ihre Unterschrift warten zu müssen.
Die Erteilung der Maklervollmacht verursacht für Sie keinerlei Mehrkosten. Unsere Vergütung wird von den Versicherern gezahlt – nicht von Ihnen.
Haben Sie bereits Verträge bei anderen Versicherern? Mit der Vollmacht können wir diese 1:1 in unsere Betreuung übernehmen – ohne Neuabschluss und ohne Mehrkosten.
Im Schadenfall vertreten wir Sie aktiv gegenüber dem Versicherer und setzen Ihre berechtigten Ansprüche durch – das können wir nur mit gültiger Vollmacht.
Viele Kunden fragen sich, ob eine Maklervollmacht nicht zu viel Macht an den Makler überträgt. Diese Bedenken sind verständlich, aber in der Praxis unbegründet – und das aus gutem Grund:
Wir handeln stets transparent, rücksichtsvoll und im Einklang mit Ihren Interessen. Ihre Vollmacht ist kein Freifahrtschein – sie ist ein Vertrauensverhältnis, das wir täglich neu verdienen wollen.
Der Widerruf der Maklervollmacht ist jederzeit möglich – ohne Fristen, ohne Kosten, ohne Angabe von Gründen. So gehen Sie vor:
Nein. Die Erteilung der Maklervollmacht ist für Sie komplett kostenfrei. Unsere Vergütung erhalten wir als Provision von den Versicherungsgesellschaften – nicht von Ihnen. Das ist gesetzlich geregelt.
Technisch ist es mit einer umfassenden Vollmacht möglich, aber seriöse Makler handeln stets in Absprache mit dem Kunden. Bei Tarifretter.com nehmen wir keine wesentlichen Änderungen oder Kündigungen vor, ohne Sie vorab zu informieren und Ihr Einverständnis einzuholen.
Wenn Sie zu einem anderen Makler wechseln, übermittelt dieser eine neue Vollmacht an die Versicherer. Die neue Vollmacht gilt automatisch als Kündigung der bisherigen Maklervollmacht. Ihre Verträge bei den Versicherern bleiben davon vollständig unberührt.
Das hängt vom Umfang der Vollmacht ab. In der Regel gilt sie für alle Versicherungen, die wir für Sie vermitteln oder in unsere Betreuung übernehmen. Bestehende Verträge, die wir nicht kennen, können wir auch nicht betreuen.
Nein. Eine Generalvollmacht berechtigt zur Vertretung in allen Lebenslagen. Eine Maklervollmacht ist auf Versicherungsangelegenheiten beschränkt – der Makler kann damit also weder Bankgeschäfte noch sonstige rechtliche Handlungen in Ihrem Namen vornehmen.
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