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📋 Wichtiges Dokument erklärt

Maklervollmacht –
was Sie wissen müssen

Die Maklervollmacht ist die rechtliche Grundlage unserer Zusammenarbeit. Wir erklären verständlich, was sie bedeutet, was wir damit dürfen – und was nicht.

🔍 Was ist eine Maklervollmacht?

Eine Maklervollmacht ist ein schriftliches Dokument, mit dem Sie uns – Tarifretter.com – bevollmächtigen, Sie gegenüber Versicherungsgesellschaften vertreten zu dürfen. Sie ist die rechtliche Grundlage, damit wir in Ihrem Auftrag und ausschließlich in Ihrem Interesse handeln können.

Ohne eine solche Vollmacht können wir für Sie nichts tun: Keine Vertragsauskunft einholen, keine Änderung beantragen, keine Kündigung aussprechen – die Versicherer würden uns schlichtweg keine Auskunft erteilen. Die Vollmacht schafft also erst die Voraussetzung für unsere volle Handlungsfähigkeit in Ihrem Sinne.

💡 Kurz erklärt

Die Maklervollmacht gilt ausschließlich gegenüber den Versicherungsgesellschaften – sie regelt, dass wir dort als Ihre Vertretung auftreten dürfen. Das Innenverhältnis zwischen Ihnen und Tarifretter.com wird hingegen durch den separaten Maklervertrag geregelt.

📄 Was steht typischerweise drin?

Eine Maklervollmacht kann von Makler zu Makler inhaltlich unterschiedlich sein. Lesen Sie daher stets alles sorgfältig durch, bevor Sie unterschreiben. Folgende Punkte sind in der Regel enthalten:

  • Aktive und passive Vertretungsvollmacht gegenüber Versicherungsgesellschaften
  • Recht auf Abschluss, Änderung und Kündigung von Versicherungsverträgen
  • Mitwirkung bei der Schadensabwicklung
  • Recht auf Einholung von Vertragsauskünften beim Versicherer
  • Möglichkeit zur Erteilung von Untervollmachten an Mitarbeiter des Maklerbüros
  • Regelung zur Datenweitergabe an Versicherungsgesellschaften

⚠️ Wichtig vor dem Unterschreiben

Lesen Sie die Vollmacht vollständig durch und stellen Sie Fragen, wenn etwas unklar ist. Eine seriöse Maklervollmacht schränkt die Rechte des Maklers klar ein und schützt Sie vor unkontrollierten Eingriffen in Ihre Verträge.

⚖️ Maklervollmacht vs. Maklervertrag

Beide Begriffe werden oft verwechselt – sie haben aber unterschiedliche Funktionen:

Aspekt Maklervollmacht Maklervertrag
FunktionAußenverhältnis – Legitimation gegenüber VersicherernInnenverhältnis – Rechte & Pflichten zwischen Ihnen und uns
InhaltWas der Makler beim Versicherer tun darfWelche Leistungen der Makler für Sie erbringt
KündigungJederzeit, ohne Frist widerrufbarMit vereinbarter Frist (meist 1–3 Monate)
SchriftformEmpfohlen (für Legitimation nötig)Empfohlen (nicht gesetzlich zwingend)

✅ Ihre Vorteile mit der Maklervollmacht

Durch die Erteilung der Maklervollmacht an Tarifretter.com profitieren Sie von einer ganzen Reihe praktischer Vorteile:

1

Ein Ansprechpartner für alles

Egal ob KFZ, Hausrat oder Krankenversicherung – Sie wenden sich immer nur an uns. Wir klären alle Angelegenheiten direkt mit den Versicherern.

2

Schnelles Handeln bei Fristen

Wenn Fristen eingehalten werden müssen – etwa bei einem Schadenfall oder einer Beitragserhöhung – können wir sofort reagieren, ohne auf Ihre Unterschrift warten zu müssen.

3

Kostenlos – kein finanzieller Nachteil

Die Erteilung der Maklervollmacht verursacht für Sie keinerlei Mehrkosten. Unsere Vergütung wird von den Versicherern gezahlt – nicht von Ihnen.

4

Bestandsübernahme ohne Mehraufwand

Haben Sie bereits Verträge bei anderen Versicherern? Mit der Vollmacht können wir diese 1:1 in unsere Betreuung übernehmen – ohne Neuabschluss und ohne Mehrkosten.

5

Professionelle Schadenbegleitung

Im Schadenfall vertreten wir Sie aktiv gegenüber dem Versicherer und setzen Ihre berechtigten Ansprüche durch – das können wir nur mit gültiger Vollmacht.

🔒 Wie sind Sie geschützt?

Viele Kunden fragen sich, ob eine Maklervollmacht nicht zu viel Macht an den Makler überträgt. Diese Bedenken sind verständlich, aber in der Praxis unbegründet – und das aus gutem Grund:

  • Gesetzliche Pflichten: Als zugelassener Versicherungsmakler unterliegen wir dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), insbesondere § 60 VVG. Wir sind gesetzlich verpflichtet, ausschließlich nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen zu handeln.
  • Beratungsdokumentation: Jede Empfehlung und jedes Beratungsgespräch wird von uns schriftlich dokumentiert und Ihnen ausgehändigt.
  • Keine stillen Vertragsänderungen: Wir handeln grundsätzlich in Absprache mit Ihnen. Größere Entscheidungen – wie Kündigungen oder Neuabschlüsse – treffen wir nie eigenmächtig.
  • Haftpflichtversicherung: Tarifretter.com verfügt über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Im Fall eines Fehlers sind Sie dadurch zusätzlich abgesichert.
  • Jederzeit widerrufbar: Sie können die Vollmacht jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen.

✅ Unser Versprechen an Sie

Wir handeln stets transparent, rücksichtsvoll und im Einklang mit Ihren Interessen. Ihre Vollmacht ist kein Freifahrtschein – sie ist ein Vertrauensverhältnis, das wir täglich neu verdienen wollen.

↩️ Vollmacht widerrufen – so geht's

Der Widerruf der Maklervollmacht ist jederzeit möglich – ohne Fristen, ohne Kosten, ohne Angabe von Gründen. So gehen Sie vor:

  1. Schreiben Sie uns eine formlose schriftliche Erklärung (E-Mail oder Brief genügt)
  2. Wir informieren umgehend alle betroffenen Versicherungsgesellschaften
  3. Ab Eingang der Kündigung erhalten wir keine Vertragsauskünfte mehr
  4. Möchten Sie zu einem anderen Makler wechseln, genügt dessen neue Vollmacht – er kündigt unsere automatisch

❓ Häufige Fragen

Muss ich für die Maklervollmacht bezahlen? +

Nein. Die Erteilung der Maklervollmacht ist für Sie komplett kostenfrei. Unsere Vergütung erhalten wir als Provision von den Versicherungsgesellschaften – nicht von Ihnen. Das ist gesetzlich geregelt.

Kann der Makler einfach meine Versicherung kündigen? +

Technisch ist es mit einer umfassenden Vollmacht möglich, aber seriöse Makler handeln stets in Absprache mit dem Kunden. Bei Tarifretter.com nehmen wir keine wesentlichen Änderungen oder Kündigungen vor, ohne Sie vorab zu informieren und Ihr Einverständnis einzuholen.

Was passiert, wenn ich den Makler wechsle? +

Wenn Sie zu einem anderen Makler wechseln, übermittelt dieser eine neue Vollmacht an die Versicherer. Die neue Vollmacht gilt automatisch als Kündigung der bisherigen Maklervollmacht. Ihre Verträge bei den Versicherern bleiben davon vollständig unberührt.

Gilt die Vollmacht für alle meine Versicherungen? +

Das hängt vom Umfang der Vollmacht ab. In der Regel gilt sie für alle Versicherungen, die wir für Sie vermitteln oder in unsere Betreuung übernehmen. Bestehende Verträge, die wir nicht kennen, können wir auch nicht betreuen.

Ist eine Maklervollmacht dasselbe wie eine Generalvollmacht? +

Nein. Eine Generalvollmacht berechtigt zur Vertretung in allen Lebenslagen. Eine Maklervollmacht ist auf Versicherungsangelegenheiten beschränkt – der Makler kann damit also weder Bankgeschäfte noch sonstige rechtliche Handlungen in Ihrem Namen vornehmen.

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