🛡️ Haftpflicht 🔒 Teilkasko ⭐ Vollkasko 🔄 Versicherung wechseln 🏠 Hausrat & Gebäude ⚖️ Rechtsschutz 🏥 Krankenversicherung ❤️ Lebensversicherung 🔑 eVB-Nummer / KFZ-Daten 🤝 Vertriebspartner 📅 Terminbuchung 🚨 Schadenmeldung 📞 Schadenhotlines 🌍 Schaden im Ausland 📞 Kontakt Impressum Datenschutz AGB
🌍

Schaden im Ausland –
Was jetzt sofort zu tun ist

Unfall im Ausland? Keine Panik – mit der richtigen Vorbereitung und den richtigen Schritten kommen Sie schnell und sicher ans Ziel. Wir erklären, was zu tun ist.

🇪🇺 EU & EWR 🌍 Drittländer 📋 Grüne Karte 🚗 Mietwagen 🆘 Notfall-Nummern
🚨
Unfall gerade passiert? Sichern Sie die Unfallstelle, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie die Polizei. Notruf weltweit: 112. Ihre Versicherungs-Notrufnummer steht auf der Grünen Karte.

🏁 Die 8 wichtigsten Schritte nach einem Auslandsunfall

1

Unfallstelle sichern

Warnblinklicht einschalten, Warndreieck (mind. 100 m) aufstellen. Verletzten helfen – Notruf 112!

2

Polizei rufen & warten

In den meisten Ländern ist es Pflicht, bei Unfällen mit Sachschaden oder Verletzten die Polizei zu rufen. Verlassen Sie den Unfallort nicht.

3

Beweise sichern

Fotos von allen Fahrzeugen, Kennzeichen, Schäden, Unfallstelle, Verkehrsschildern und Umfeld machen.

4

Daten austauschen

Name, Anschrift, Telefon, Versicherungsgesellschaft, Versicherungsscheinnummer und Kennzeichen des Unfallgegners notieren.

5

Europäischen Unfallbericht ausfüllen

Füllen Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner den Europäischen Unfallbericht (Constat Amiable) aus und lassen Sie ihn von beiden Seiten unterschreiben.

6

Grüne Karte & Auslandsschutzbrief

Ihre Versicherung anhand der Grünen Karte kontaktieren. Prüfen Sie, ob Ihre Police einen Auslandsschutzbrief enthält.

7

Schaden sofort melden

Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer deutschen Kfz-Versicherung – auch vom Ausland aus. Fristen beachten!

8

Kein Schuldanerkenntnis!

Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab – auch nicht durch Körpersprache oder Bezahlung vor Ort.

🇪🇺 Unfall in der EU / im EWR – Ihre Rechte

Innerhalb der Europäischen Union, Island, Liechtenstein und Norwegen (EWR) haben Sie als Unfallgeschädigter besondere Rechte durch die EU-Kfz-Haftpflichtrichtlinie:

✅
Direktanspruch gegen die gegnerische Versicherung: In allen EU-Ländern können Sie sich direkt an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wenden – ohne Umweg über Gerichte oder Anwälte. Jede EU-Versicherung hat einen deutschen Schadensregulierungsbeauftragten.

Wenn der Unfallgegner in einem EU-Land versichert ist, wenden Sie sich an den Zentralruf der Autoversicherer: 0800 250 2600 (kostenlos). Sie erhalten dort die Kontaktdaten des deutschen Regulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung.

Europäische Länder mit Grüner Karte

In diesen Ländern ist die Grüne Karte Pflicht oder dringend empfohlen:

🇦🇱 Albanien
🇦🇲 Armenien
🇦🇹 Österreich
🇦🇿 Aserbaidschan
🇧🇦 Bosnien
🇧🇪 Belgien
🇧🇬 Bulgarien
🇭🇷 Kroatien
🇨🇾 Zypern
🇨🇿 Tschechien
🇩🇰 Dänemark
🇪🇪 Estland
🇫🇮 Finnland
🇫🇷 Frankreich
🇬🇪 Georgien
🇬🇷 Griechenland
🇭🇺 Ungarn
🇮🇸 Island
🇮🇷 Iran
🇮🇱 Israel
🇮🇹 Italien
🇱🇻 Lettland
🇱🇮 Liechtenstein
🇱🇹 Litauen
🇱🇺 Luxemburg
🇲🇰 Nordmazedonien
🇲🇹 Malta
🇲🇩 Moldau
🇲🇪 Montenegro
🇲🇦 Marokko
🇳🇱 Niederlande
🇳🇴 Norwegen
🇵🇱 Polen
🇵🇹 Portugal
🇷🇴 Rumänien
🇷🇸 Serbien
🇸🇰 Slowakei
🇸🇮 Slowenien
🇪🇸 Spanien
🇸🇪 Schweden
🇨🇭 Schweiz
🇹🇳 Tunesien
🇹🇷 Türkei
🇺🇦 Ukraine

📋 Der Europäische Unfallbericht

Der Europäische Unfallbericht (auch „Constat Amiable“ oder „European Accident Statement“) ist das wichtigste Dokument nach einem Auslandsunfall. Er wird von beiden Unfallbeteiligten ausgefüllt und ist in ganz Europa gültig.

⚠️
Wichtig: Den Europäischen Unfallbericht sollten Sie immer dabei haben! Viele Versicherungen legen ihn dem Versicherungsschein bei. Alternativ können Sie ihn unten direkt digital ausfüllen.

Was kommt in den Unfallbericht?

🌍 Besonderheiten in beliebten Urlaubsländern

🇭🇺 Ungarn

In Ungarn ist die Grüne Karte vorgeschrieben. Bei einem Unfall muss die Polizei gerufen werden, wenn Schaden entstanden ist. Kontaktieren Sie den ungarischen Büro der Grünen Karte: +36 1 302-9500. Tipp: Als Ungar in Deutschland versichert können Sie sich an unseren Tarifretter.com Service wenden.

🇦🇹 Österreich

In Österreich gelten EU-Regeln. Der Zentralruf der Autoversicherer hilft: 00800 2048 2999 (aus Österreich kostenlos). Die Polizei ist nur bei Verletzten Pflicht, wird aber auch bei Sachschaden empfohlen.

🇭🇷 Kroatien

Kroatien ist EU-Mitglied. Polizei muss bei jedem Sachschaden gerufen werden! Ohne Polizeibericht können Sie keine Versicherungsansprüche geltend machen. Kroatischer Versicherungsbüro: +385 1 4696-600.

🇹🇷 Türkei

In der Türkei ist die Grüne Karte zwingend erforderlich. Deutsche Kfz-Versicherungen bieten in der Regel Schutz für die Türkei. Polizei immer rufen! Türkischer Versicherungsbüro: +90 212 282-0950.

🇨🇭 Schweiz & Liechtenstein

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, aber Grüne-Karte-Mitglied. Bei Unfällen gelten ähnliche Regeln wie in der EU. Schweizer Notfall: 140 (Pannenhilfe) / 117 (Polizei).

🔑 Wichtige Notfall-Nummern im Ausland

📞 Internationale Notfall-Nummern

Notruf Europa (einheitlich) 112 Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst
Zentralruf Autoversicherer (DE) 0800 250 2600 Kostenlos · Gegnerische Versicherung ermitteln
ADAC Pannenhilfe Ausland +49 89 22 22 22 24h · Aus dem Ausland
ADAC Auslandsschutz +49 89 76 76 76 24h · Reisenotfälle
Allianz Auslands-Notruf +49 89 2555 1470 24h · Aus dem Ausland
HUK-Coburg Ausland +49 9561 96 0 24h · Aus dem Ausland
Deutsches Büro Grüne Karte 030 20 20 60 57 Mo–Fr 9–17 Uhr

🚗 Mietwagen im Ausland beschädigt – Was tun?

Besondere Vorsicht ist bei Mietwagen geboten. Prüfen Sie vor Reiseantritt:

💡
Viele Kreditkarten bieten einen Mietwagenversicherungsschutz im Ausland. Prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Kreditkarte vor der Reise! Und: Buchen Sie immer die vollständige Haftungsbefreiung beim Mietwagen.

❓ Häufige Fragen zum Auslandsschaden

Gilt meine deutsche KFZ-Versicherung im Ausland?

Ja, die gesetzliche Mindestdeckung der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in allen Grüne-Karte-Ländern. Umfassenderer Schutz (Kasko, Pannenhilfe) ist jedoch je nach Versicherungspolice unterschiedlich – prüfen Sie Ihren Vertrag vor der Reise!

Was ist die Grüne Karte?

Die Grüne Karte (International Motor Insurance Certificate) ist der internationale Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie wird von Ihrem Versicherer kostenlos ausgestellt und sollte auf jede Auslandsreise mitgenommen werden – auch wenn sie in den meisten EU-Ländern nicht mehr Pflicht ist.

Was passiert, wenn der Unfallgegner nicht versichert ist?

In allen EU-Ländern gibt es einen nationalen Garantiefonds, der für nicht versicherte Unfallverursacher einspringt. In Deutschland ist das der Verband der Haftpflichtversicherer (HUK). Bei Auslandsunfällen hilft das Deutsche Büro Grüne Karte weiter.

Muss ich im Ausland die Polizei rufen?

Das hängt vom Land ab. In den meisten osteuropäischen Ländern ist es bei Sachschäden Pflicht, die Polizei zu rufen. Ohne Polizeibericht sind Versicherungsansprüche oft nicht durchsetzbar. In Westeuropa (DE, AT, CH etc.) reicht bei reinen Sachschäden oft der Unfallbericht der beiden Fahrer.

📋 Digitaler Europäischer Unfallbericht

Füllen Sie den Europäischen Unfallbericht digital aus. Beide Unfallbeteiligten erhalten automatisch eine Kopie per E-Mail.

1. Unfall
2. Fahrzeug A
3. Fahrzeug B
4. Hergang
5. Absenden
🕐 Unfalldaten

🛡️ Gut versichert für Ihre nächste Reise

Wir prüfen, ob Ihr aktueller KFZ-Schutz auch im Ausland ausreichend ist – kostenlos und unverbindlich.

Cookie-Einstellungen

Hier können Sie festlegen, welche Cookie-Kategorien Sie zulassen möchten. Technisch notwendige Cookies können nicht deaktiviert werden, da sie für den Betrieb der Website erforderlich sind.

Technisch notwendig

Erforderlich für grundlegende Funktionen wie Sitzungsverwaltung, Sicherheit (CSRF-Schutz) und das Speichern Ihrer Cookie-Einstellung. Diese Cookies können nicht deaktiviert werden.

Analyse

Helfen uns zu verstehen, wie Besucher unsere Website nutzen. Aktuell setzen wir keine Analyse-Cookies ein – sollte sich das ändern, aktivieren wir sie erst nach Ihrer Zustimmung.

Marketing

Werden genutzt, um Werbung relevanter zu gestalten. Aktuell setzen wir keine Marketing-Cookies ein – sollte sich das ändern, aktivieren wir sie erst nach Ihrer Zustimmung.