🏁 Die 8 wichtigsten Schritte nach einem Auslandsunfall
Unfallstelle sichern
Warnblinklicht einschalten, Warndreieck (mind. 100 m) aufstellen. Verletzten helfen – Notruf 112!
Polizei rufen & warten
In den meisten Ländern ist es Pflicht, bei Unfällen mit Sachschaden oder Verletzten die Polizei zu rufen. Verlassen Sie den Unfallort nicht.
Beweise sichern
Fotos von allen Fahrzeugen, Kennzeichen, Schäden, Unfallstelle, Verkehrsschildern und Umfeld machen.
Daten austauschen
Name, Anschrift, Telefon, Versicherungsgesellschaft, Versicherungsscheinnummer und Kennzeichen des Unfallgegners notieren.
Europäischen Unfallbericht ausfüllen
Füllen Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner den Europäischen Unfallbericht (Constat Amiable) aus und lassen Sie ihn von beiden Seiten unterschreiben.
Grüne Karte & Auslandsschutzbrief
Ihre Versicherung anhand der Grünen Karte kontaktieren. Prüfen Sie, ob Ihre Police einen Auslandsschutzbrief enthält.
Schaden sofort melden
Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer deutschen Kfz-Versicherung – auch vom Ausland aus. Fristen beachten!
Kein Schuldanerkenntnis!
Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab – auch nicht durch Körpersprache oder Bezahlung vor Ort.
🇪🇺 Unfall in der EU / im EWR – Ihre Rechte
Innerhalb der Europäischen Union, Island, Liechtenstein und Norwegen (EWR) haben Sie als Unfallgeschädigter besondere Rechte durch die EU-Kfz-Haftpflichtrichtlinie:
Wenn der Unfallgegner in einem EU-Land versichert ist, wenden Sie sich an den Zentralruf der Autoversicherer: 0800 250 2600 (kostenlos). Sie erhalten dort die Kontaktdaten des deutschen Regulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung.
Europäische Länder mit Grüner Karte
In diesen Ländern ist die Grüne Karte Pflicht oder dringend empfohlen:
📋 Der Europäische Unfallbericht
Der Europäische Unfallbericht (auch „Constat Amiable“ oder „European Accident Statement“) ist das wichtigste Dokument nach einem Auslandsunfall. Er wird von beiden Unfallbeteiligten ausgefüllt und ist in ganz Europa gültig.
Was kommt in den Unfallbericht?
- Datum, Uhrzeit und genaue Unfallstelle
- Anzahl der verletzten Personen und Sachschäden
- Zeugen mit Kontaktdaten
- Fahrzeugdaten beider Beteiligter (Marke, Typ, Kennzeichen, Fahrgestellnummer)
- Versicherungsdaten: Versicherungsgesellschaft, Versicherungsscheinnummer, Grüne Karte
- Skizze des Unfallhergangs
- Unterschriften beider Fahrer
🌍 Besonderheiten in beliebten Urlaubsländern
🇭🇺 Ungarn
In Ungarn ist die Grüne Karte vorgeschrieben. Bei einem Unfall muss die Polizei gerufen werden, wenn Schaden entstanden ist. Kontaktieren Sie den ungarischen Büro der Grünen Karte: +36 1 302-9500. Tipp: Als Ungar in Deutschland versichert können Sie sich an unseren Tarifretter.com Service wenden.
🇦🇹 Österreich
In Österreich gelten EU-Regeln. Der Zentralruf der Autoversicherer hilft: 00800 2048 2999 (aus Österreich kostenlos). Die Polizei ist nur bei Verletzten Pflicht, wird aber auch bei Sachschaden empfohlen.
🇭🇷 Kroatien
Kroatien ist EU-Mitglied. Polizei muss bei jedem Sachschaden gerufen werden! Ohne Polizeibericht können Sie keine Versicherungsansprüche geltend machen. Kroatischer Versicherungsbüro: +385 1 4696-600.
🇹🇷 Türkei
In der Türkei ist die Grüne Karte zwingend erforderlich. Deutsche Kfz-Versicherungen bieten in der Regel Schutz für die Türkei. Polizei immer rufen! Türkischer Versicherungsbüro: +90 212 282-0950.
🇨🇭 Schweiz & Liechtenstein
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, aber Grüne-Karte-Mitglied. Bei Unfällen gelten ähnliche Regeln wie in der EU. Schweizer Notfall: 140 (Pannenhilfe) / 117 (Polizei).
🔑 Wichtige Notfall-Nummern im Ausland
📞 Internationale Notfall-Nummern
🚗 Mietwagen im Ausland beschädigt – Was tun?
Besondere Vorsicht ist bei Mietwagen geboten. Prüfen Sie vor Reiseantritt:
- ✅ Welche Versicherungen sind im Mietpreis inbegriffen?
- ✅ Ist eine Haftungsbeschränkung (CDW/LDW) gebucht?
- ✅ Deckt Ihre eigene KFZ-Versicherung oder Kreditkarte Mietschäden?
- ✅ Machen Sie vor Übernahme Fotos aller Schäden!
❓ Häufige Fragen zum Auslandsschaden
Gilt meine deutsche KFZ-Versicherung im Ausland?
Ja, die gesetzliche Mindestdeckung der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in allen Grüne-Karte-Ländern. Umfassenderer Schutz (Kasko, Pannenhilfe) ist jedoch je nach Versicherungspolice unterschiedlich – prüfen Sie Ihren Vertrag vor der Reise!
Was ist die Grüne Karte?
Die Grüne Karte (International Motor Insurance Certificate) ist der internationale Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie wird von Ihrem Versicherer kostenlos ausgestellt und sollte auf jede Auslandsreise mitgenommen werden – auch wenn sie in den meisten EU-Ländern nicht mehr Pflicht ist.
Was passiert, wenn der Unfallgegner nicht versichert ist?
In allen EU-Ländern gibt es einen nationalen Garantiefonds, der für nicht versicherte Unfallverursacher einspringt. In Deutschland ist das der Verband der Haftpflichtversicherer (HUK). Bei Auslandsunfällen hilft das Deutsche Büro Grüne Karte weiter.
Muss ich im Ausland die Polizei rufen?
Das hängt vom Land ab. In den meisten osteuropäischen Ländern ist es bei Sachschäden Pflicht, die Polizei zu rufen. Ohne Polizeibericht sind Versicherungsansprüche oft nicht durchsetzbar. In Westeuropa (DE, AT, CH etc.) reicht bei reinen Sachschäden oft der Unfallbericht der beiden Fahrer.
📋 Digitaler Europäischer Unfallbericht
Füllen Sie den Europäischen Unfallbericht digital aus. Beide Unfallbeteiligten erhalten automatisch eine Kopie per E-Mail.
🛡️ Gut versichert für Ihre nächste Reise
Wir prüfen, ob Ihr aktueller KFZ-Schutz auch im Ausland ausreichend ist – kostenlos und unverbindlich.