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🛡️ Gesetzlich vorgeschrieben

Kfz-Haftpflicht:
Der gesetzliche Pflichtschutz

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für jedes Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt andere Personen vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie im Straßenverkehr verursachen.

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Was ist die Kfz-Haftpflicht?

Laut § 1 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) ist jeder Fahrzeughalter verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ohne sie ist keine Zulassung beim Straßenverkehrsamt möglich – Sie benötigen eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung).

Was ist abgedeckt?

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Personenschäden

Verletzungen oder Tod anderer Verkehrsteilnehmer – Heilbehandlung, Erwerbsminderung, Schmerzensgeld.

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Sachschäden

Beschädigungen fremder Fahrzeuge, Leitplanken, Gebäude, Laternen etc.

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Vermögensschäden

Finanzielle Folgeschäden, die aus dem Unfall entstehen (z.B. Verdienstausfall Dritter).

💡 Passiver Rechtsschutz inklusive

Die Haftpflicht übernimmt auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche – sie prüft Forderungen und wehrt überhöhte Schadensersatzansprüche auf Ihre Kosten ab.

Deckungssummen

Schadensart Gesetzliches Minimum Empfohlen
Personenschäden 7,5 Mio. € 100 Mio. €
Sachschäden 1,22 Mio. € 100 Mio. €
Vermögensschäden 50.000 € 100 Mio. €

SF-Klassen – Schadensfreiheitsrabatt

Jedes unfallfreie Jahr verbessert Ihre Einstufung und senkt den Beitrag:

SF-Klasse Beitragssatz (ca.)
SF 0 (Neukunde) 200 %
SF ½ 130 %
SF 1 85 %
SF 5 50 %
SF 10 34 %
SF 20 24 %
SF 30 15–18 %

Was beeinflusst den Beitrag?

  • SF-Klasse (schadensfreie Jahre)
  • Typklasse (Unfallstatistik des Fahrzeugmodells)
  • Regionalklasse (Wohnort)
  • Jährliche Kilometerleistung
  • Fahreralter (Zuschlag unter 25 Jahren)
  • Nutzerkreis (nur Halter, Familie, beliebige Fahrer)

Was ist NICHT abgedeckt?

  • Schäden am eigenen Fahrzeug (dafür: Teilkasko / Vollkasko)
  • Schäden unter Einfluss von Alkohol oder Drogen (Regress möglich)
  • Absichtlich herbeigeführte Schäden

⚠️ Kein Selbstbehalt in der Haftpflicht

Im Gegensatz zur Kasko gibt es bei der Kfz-Haftpflicht keinen Selbstbehalt. Die Versicherung zahlt den vollen Schaden – unabhängig von Ihrem SF-System, das jedoch im Folgejahr schlechter eingestuft wird.

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